Aktualisiert 05/02/2025
In Kraft

Fassung vom: 29/03/2023
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Artikel 1 - Beschluss 2017/1218

Artikel 1

Die Produktgruppe „Waschmittel“ umfasst alle Waschmittel und Fleckenentferner zur Vorbehandlung, die in den Geltungsbereich der Verordnung (EG) Nr. 648/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates über Detergenzien ( 1 ) fallen, die bei einer Temperatur von 30 °C oder niedriger wirksam sind und bestimmungsgemäß zum Waschen von Textilien in haushaltsüblichen Waschmaschinen hergestellt und vertrieben werden, wobei die Verwendung in Waschsalons und Wäschereien nicht ausgeschlossen wird.

Fleckenentferner zur Vorbehandlung sind Fleckenentferner, die zur direkten Behandlung von Flecken auf Textilien vor dem Waschen in der Waschmaschine verwendet werden. Keine Fleckenentferner zur Vorbehandlung sind solche Produkte, die in die Waschmaschine dosiert oder zu anderen Zwecken als zur Vorbehandlung von Textilien vor dem Waschen verwendet werden.

Weichspüler, Produkte, die mithilfe von Trägern wie Tüchern, Lappen oder anderen Materialien aufgetragen werden, oder Waschhilfsmittel zur Anwendung ohne nachfolgendes Waschen, wie Fleckenentferner für Teppiche und Polstermöbel, fallen nicht in diese Produktgruppe.


( 1 ) Verordnung (EG) Nr. 648/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. März 2004 über Detergenzien (ABl. L 104 vom 8.4.2004, S. 1).