Artikel 1
Die Produktgruppe „Handgeschirrspülmittel“ umfasst Reinigungsmittel, die in den Geltungsbereich der Verordnung (EG) Nr. 648/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates über Detergenzien ( 1 ) fallen und die bestimmungsgemäß zum Handspülen von Geschirr, wie z. B. Gläsern, Steingut und Küchengeräten, einschließlich Besteck, Töpfen, Pfannen und feuerfestem Geschirr, hergestellt und vertrieben werden.
Die Produkte dieser Gruppe können sowohl für den privaten als auch für den gewerblichen Gebrauch bestimmt sein. Sie sind Gemische chemischer Stoffe und dürfen keine vom Hersteller absichtlich zugegebenen Mikroorganismen enthalten.
( 1 ) Verordnung (EG) Nr. 648/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. März 2004 über Detergenzien (ABl. L 104 vom 8.4.2004, S. 1).