Artikel 2
Vollständige Abgeltung der Aufsichtskosten
Die den Ratingagenturen in Rechnung gestellten Gebühren decken Folgendes ab:
a) |
sämtliche Kosten für die Beaufsichtigung der Ratingagenturen durch die ESMA gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1060/2009, einschließlich der Kosten für die Registrierung und Zertifizierung von Ratingagenturen; |
b) |
sämtliche Kosten für die Rückvergütung der zuständigen Behörden, an die die ESMA gemäß Artikel 30 der Verordnung (EG) Nr. 1060/2009 Aufgaben delegiert hat; |
c) |
sämtliche Kosten für die Rückvergütung der zuständigen Behörden, die die ESMA gemäß Artikel 23c Absatz 4 und Artikel 23d Absatz 5 der Verordnung (EG) Nr. 1060/2009 unterstützt haben. |