Aktualisiert 05/02/2025
In Kraft

Ursprungsrechtsakt
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Artikel 11 - Delegierte Verordnung 272/2012

Artikel 11

Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am dritten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Brüssel, den 7. Februar 2012

Für die Kommission

Der Präsident

José Manuel BARROSO