Aktualisiert 05/02/2025
In Kraft

Ursprungsrechtsakt
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Artikel 2 - Durchführungsverordnung 2024/2147

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Sie gilt ab dem 30. Juni 2024.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Brüssel, den 6. August 2024

Für die Kommission

Die Präsidentin

Ursula VON DER LEYEN