Aktualisiert 04/02/2025
In Kraft seit 09/02/2024

Ursprungsrechtsakt
Referenzstellen (5)
08/02/2024
Durchführungsverordnung 2024/456 veröffentlicht im ABl.
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Durchführungsverordnung 2024/456

Durchführungsverordnung (EU) 2024/456 der Kommission vom 7. Februar 2024 zur Festlegung technischer Informationen für die Berechnung von versicherungstechnischen Rückstellungen und Basiseigenmitteln für Meldungen mit Stichtagen vom 31. Dezember 2023 bis 30. März 2024 gemäß der Richtlinie 2009/138/EG des Europäischen Parlaments und des Rates betreffend die Aufnahme und Ausübung der Versicherungs- und der Rückversicherungstätigkeit

ErwägungsgründeArtikel 1Artikel 2ANHANG I - Maßgebliche risikofreie Zinskurven für die Berechnung des besten Schätzwerts ohne Matching-Anpassung oder VolatilitätsanpassungANHANG II - Grundlegende Spreads für die Berechnung der Matching-AnpassungANHANG III - Volatilitätsanpassung der maßgeblichen risikofreien Zinskurve