Aktualisiert 05/02/2025
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Artikel 2 - Durchführungsverordnung 2023/2574

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Sie gilt ab dem 30. September 2023.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Brüssel, den 20. November 2023

Für die Kommission

Die Präsidentin

Ursula VON DER LEYEN