Aktualisiert 04/02/2025
In Kraft seit 01/09/2023

Ursprungsrechtsakt
Referenzstellen (5)
31/08/2023
Durchführungsverordnung 2023/1672 veröffentlicht im ABl.
Suche im Rechtsakt

Durchführungsverordnung 2023/1672

Durchführungsverordnung (EU) 2023/1672 der Kommission vom 30. August 2023 zur Festlegung technischer Informationen für die Berechnung von versicherungstechnischen Rückstellungen und Basiseigenmitteln für Meldungen mit Stichtagen vom 30. Juni 2023 bis 29. September 2023 gemäß der Richtlinie 2009/138/EG des Europäischen Parlaments und des Rates betreffend die Aufnahme und Ausübung der Versicherungs- und der Rückversicherungstätigkeit (Text von Bedeutung für den EWR)

ErwägungsgründeArtikel 1Artikel 2ANHANG I - Maßgebliche risikofreie Zinskurven für die Berechnung des besten Schätzwerts ohne Matching-Anpassung oder VolatilitätsanpassungANHANG II - Grundlegende Spreads für die Berechnung der Matching-AnpassungANHANG III - Volatilitätsanpassung der maßgeblichen risikofreien Zinskurve