Aktualisiert 05/02/2025
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Artikel 2 - Durchführungsverordnung 2023/967

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Sie gilt ab dem 31. März 2023.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Brüssel, den 16. Mai 2023

Für die Kommission

Die Präsidentin

Ursula VON DER LEYEN