Aktualisiert 04/02/2025
In Kraft seit 10/08/2022

Ursprungsrechtsakt
Referenzstellen (5)
09/08/2022
Durchführungsverordnung 2022/1384 veröffentlicht im ABl.
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Durchführungsverordnung 2022/1384

Durchführungsverordnung (EU) 2022/1384 der Kommission vom 8. August 2022 zur Festlegung technischer Informationen für die Berechnung von versicherungstechnischen Rückstellungen und Basiseigenmitteln für Meldungen mit Stichtagen vom 30. Juni 2022 bis 29. September 2022 gemäß der Richtlinie 2009/138/EG des Europäischen Parlaments und des Rates betreffend die Aufnahme und Ausübung der Versicherungs- und der Rückversicherungstätigkeit (Text von Bedeutung für den EWR)

ErwägungsgründeArtikel 1Artikel 2ANHANG I - Maßgebliche risikofreie Zinskurven für die Berechnung des besten Schätzwerts ohne Matching-Anpassung oder VolatilitätsanpassungANHANG II - Grundlegende Spreads für die Berechnung der Matching-AnpassungANHANG III - Volatilitätsanpassung der maßgeblichen risikofreien Zinskurve