Aktualisiert 30/04/2025
In Kraft seit 12/02/2022

Ursprungsrechtsakt
Referenzstellen (5)
11/02/2022
Durchführungsverordnung 2022/186 veröffentlicht im ABl.
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Durchführungsverordnung 2022/186

Durchführungsverordnung (EU) 2022/186 der Kommission vom 10. Februar 2022 zur Festlegung technischer Informationen für die Berechnung von versicherungstechnischen Rückstellungen und Basiseigenmitteln für Meldungen mit Stichtagen vom 31. Dezember 2021 bis 30. März 2022 gemäß der Richtlinie 2009/138/EG des Europäischen Parlaments und des Rates betreffend die Aufnahme und Ausübung der Versicherungs- und der Rückversicherungstätigkeit (Text von Bedeutung für den EWR)

ErwägungsgründeArtikel 1Artikel 2ANHANG IANHANG II - Grundlegende Spreads für die Berechnung der Matching-AnpassungANHANG III - Volatilitätsanpassung der maßgeblichen risikofreien Zinskurve