Aktualisiert 04/02/2025
In Kraft seit 17/02/2021

Ursprungsrechtsakt
Referenzstellen (5)
16/02/2021
Durchführungsverordnung 2021/178 veröffentlicht im ABl.
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Durchführungsverordnung 2021/178

Durchführungsverordnung (EU) 2021/178 der Kommission vom 8. Februar 2021 zur Festlegung technischer Informationen für die Berechnung von versicherungstechnischen Rückstellungen und Basiseigenmitteln für Meldungen mit Stichtagen vom 31. Dezember 2020 bis 30. März 2021 gemäß der Richtlinie 2009/138/EG des Europäischen Parlaments und des Rates betreffend die Aufnahme und Ausübung der Versicherungs- und der Rückversicherungstätigkeit (Text von Bedeutung für den EWR)

ErwägungsgründeArtikel 1Artikel 2ANHANG I - Maßgebliche risikofreie Zinskurven für die Berechnung des besten Schätzwerts ohne Matching-Anpassung oder VolatilitätsanpassungANHANG II - Grundlegende Spreads für die Berechnung der Matching-AnpassungANHANG III - Volatilitätsanpassung der maßgeblichen risikofreien Zinskurve