Aktualisiert 04/02/2025
In Kraft seit 15/11/2019

Ursprungsrechtsakt
Referenzstellen (5)
14/11/2019
Durchführungsverordnung 2019/1902 veröffentlicht im ABl.
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Durchführungsverordnung 2019/1902

Durchführungsverordnung (EU) 2019/1902 der Kommission vom 7. November 2019 zur Festlegung technischer Informationen für die Berechnung von versicherungstechnischen Rückstellungen und Basiseigenmitteln für Meldungen mit Stichtagen vom 30. September 2019 bis 30. Dezember 2019 gemäß der Richtlinie 2009/138/EG des Europäischen Parlaments und des Rates betreffend die Aufnahme und Ausübung der Versicherungs- und der Rückversicherungstätigkeit (Text von Bedeutung für den EWR)

ErwägungsgründeArtikel 1Artikel 2ANHANG I - Maßgebliche risikofreie Zinskurven für die Berechnung des besten Schätzwerts ohne Matching-Anpassung oder VolatilitätsanpassungANHANG II - Grundlegende Spreads für die Berechnung der Matching-AnpassungAnhang III - Volatilitätsanpassung der maßgeblichen risikofreien Zinskurve