Aktualisiert 05/02/2025
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Artikel 2 - Durchführungsverordnung 2019/228

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Sie gilt ab dem 31. Dezember 2018.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Brüssel, den 7. Februar 2019

Für die Kommission

Der Präsident

Jean-Claude JUNCKER