Aktualisiert 05/02/2025
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Artikel 2 - Durchführungsverordnung 2018/1699

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Sie gilt ab dem 30. September 2018.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Brüssel, den 9. November 2018

Für die Kommission

Der Präsident

Jean-Claude JUNCKER