Aktualisiert 05/02/2025
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Artikel 2 - Durchführungsverordnung 2018/165

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Sie gilt ab dem 31. Dezember 2017.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Brüssel, den 31. Januar 2018

Für die Kommission

Der Präsident

Jean-Claude JUNCKER