Aktualisiert 05/02/2025
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Artikel 2 - Durchführungsverordnung 2017/2015

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Sie gilt ab dem 30. September 2017.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Brüssel, den 9. November 2017

Für die Kommission

Der Präsident

Jean-Claude JUNCKER