Durchführungsverordnung (EU) 2016/1630 der Kommission vom 9. September 2016 zur Festlegung technischer Durchführungsstandards für die Verfahren zur Anwendung der Übergangsmaßnahme für das Untermodul „Aktienrisiko“ im Einklang mit der Richtlinie 2009/138/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Text von Bedeutung für den EWR)