Aktualisiert 05/02/2025
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Artikel 2 - Durchführungsverordnung 2016/165

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Sie gilt ab dem 1. Januar 2016.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Brüssel, den 5. Februar 2016

Für die Kommission

Der Präsident

Jean-Claude JUNCKER