Artikel 1
Standardabweichungen
Bei der Berechnung des krankenversicherungstechnischen Risikomoduls für die Krankenkostenversicherung und proportionale Rückversicherung im Rahmen des gesundheitsbasierten Risikoausgleichssystems in den Niederlanden verwenden Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen folgende Standardabweichungen:
a) |
2,7 % für das Prämienrisiko für die Krankenversicherung, die auf vergleichbarer versicherungstechnischer Basis betrieben wird wie die Schadenversicherung (NSLT); |
b) |
5 % für das Rückstellungsrisiko für die Krankenversicherung, die auf vergleichbarer versicherungstechnischer Basis betrieben wird wie die Schadenversicherung (NSLT). |