Aktualisiert 18/10/2024
In Kraft

Fassung vom: 10/07/2010
Änderungen
Suche im Rechtsakt

Artikel 26 - Berichterstattung über Unregelmäßigkeiten durch die Verwahrstelle des Master-OGAW

Artikel 26

Berichterstattung über Unregelmäßigkeiten durch die Verwahrstelle des Master-OGAW

Die in Artikel 61 Absatz 2 der Richtlinie 2009/65/EG genannten Unregelmäßigkeiten, die die Verwahrstelle des Master-OGAW in Ausübung ihrer Pflichten gemäß innerstaatlichem Recht feststellt und die negative Auswirkungen auf den Feeder-OGAW haben können, umfassen folgende nicht erschöpfende Liste von Ereignissen:

a) Fehler bei der Berechnung des Nettoinventarwerts des Master-OGAW;

b) Fehler bei Transaktionen oder bei der Abwicklung von Kauf und Zeichnung oder von Aufträgen zur Rücknahme oder Auszahlung von Anteilen im Master-OGAW durch den Feeder-OGAW;

c) Fehler bei der Zahlung oder Kapitalisierung von Erträgen aus dem Master-OGAW oder bei der Berechnung der damit zusammenhängenden Quellensteuer;

d) Verstöße gegen die in den Vertragsbedingungen oder der Satzung, dem Prospekt oder den wesentlichen Informationen für den Anleger beschriebenen Anlageziele, -politik oder -strategie des Master-OGAW;

e) Verstöße gegen im innerstaatlichem Recht, in den Vertragsbedingungen oder der Satzung, dem Prospekt oder den wesentlichen Informationen für den Anleger festgelegte Höchstgrenzen für Anlagen und Kreditaufnahme.