Aktualisiert 22/10/2024
In Kraft

Ursprungsrechtsakt
Änderungen
Suche im Rechtsakt

Artikel 1

Artikel 1

Für die Zwecke des Artikels 47 der Richtlinie 2013/34/EU und des Artikels 6 der Richtlinie 2004/109/EG sind die Berichtspflichten der im Anhang aufgelisteten Drittländer für Unternehmen und Emittenten der mineralgewinnenden Industrie gemäß Artikel 41 Absatz 1 der Richtlinie 2013/34/EU als gleichwertig mit den Anforderungen des Kapitels 10 der Richtlinie 2013/34/EU über Zahlungen an staatliche Stellen zu betrachten.