Aktualisiert 04/02/2025
In Kraft

Ursprungsrechtsakt
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Artikel 1 - Verordnung 2021/23 (CCPRRR)

Artikel 1

Gegenstand

In dieser Verordnung werden Vorschriften und Verfahren für die Sanierung und Abwicklung von nach der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 zugelassenen zentralen Gegenparteien (CCPs) sowie Vorschriften für Vereinbarungen mit Drittländern im Bereich der Sanierung und Abwicklung von CCPs festgelegt.