Aktualisiert 17/10/2024
In Kraft

Fassung vom: 09/01/2024
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Artikel 22 - Berechnung von K-NPR

Artikel 22

Berechnung von K-NPR

Für die Zwecke der Berechnung von K-NPR wird die Eigenmittelanforderung für die Handelsbuchpositionen einer Wertpapierfirma, die für eigene Rechnung für sich selbst oder im Namen eines Kunden handelt, anhand eines der folgenden Ansätze berechnet:

a) 

des Standardansatzes gemäß Teil 3 Titel IV Kapitel 2, 3 und 4 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013;

b) 

des alternativen Standardansatzes gemäß Teil 3 Titel IV Kapitel 1a der Verordnung (EU) Nr. 575/2013;

c) 

des auf einem alternativen internen Modell beruhenden Ansatzes gemäß Teil 3 Titel IV Kapitel 1b der Verordnung (EU) Nr. 575/2013.