Aktualisiert 07/09/2024
In Kraft

Fassung vom: 25/07/2024
Änderungen
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Artikel 1 - Ziel

Artikel 1

Ziel

Ziel dieser Richtlinie ist eine bessere Durchsetzung des Unionsrechts und der Unionspolitik in bestimmten Bereichen durch die Festlegung gemeinsamer Mindeststandards, die ein hohes Schutzniveau für Personen sicherstellen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden.