ANHANG I
MINDESTANFORDERUNGEN AN BERUFLICHE KENNTNISSE UND FÄHIGKEITEN
(gemäß Artikel 10 Absatz 2)
Versicherungszweige der Nichtlebensversicherung gemäß den Zweigen 1 bis 18 von Anhang I Teil A der Richtlinie 2009/138/EG
Erforderliche Mindestkenntnisse der Vertragsbedingungen der angebotenen Policen, einschließlich Nebenrisiken, wenn sie von solchen Policen abgedeckt sind;
erforderliche Mindestkenntnisse der anwendbaren Gesetze, die den Vertrieb von Versicherungsprodukten regeln, wie etwa Verbraucherschutzrecht, einschlägige Steuergesetze und einschlägige Sozial- und Arbeitsgesetze;
erforderliche Mindestkenntnisse der Bearbeitung von Schadensfällen;
erforderliche Mindestkenntnisse der Bearbeitung von Beschwerden;
erforderlichen Mindestkenntnisse der Einschätzung der Bedürfnisse des Kunden;
erforderliche Mindestkenntnisse des Versicherungsmarkts;
erforderliche Mindestkenntnisse der ethischen Standards im Geschäftsleben; und
erforderliche Mindestfinanzkompetenz.
Erforderliche Mindestkenntnisse von Versicherungsanlageprodukten, einschließlich der Vertragsbedingungen und der Nettoprämien sowie gegebenenfalls garantierter und nicht garantierter Leistungen;
erforderliche Mindestkenntnisse der Vorzüge und Nachteile verschiedener Anlageoptionen für Versicherungsnehmer;
erforderliche Mindestkenntnisse der finanziellen Risiken, die die Versicherungsnehmer tragen;
erforderliche Mindestkenntnisse der Policen, die Lebensrisiken abdecken, und anderer Sparprodukte;
erforderliche Mindestkenntnisse der Organisation und der Leistungen, die durch das Rentensystem garantiert sind;
erforderliche Mindestkenntnisse der anwendbaren Gesetze, die den Vertrieb von Versicherungsprodukten regeln, wie etwa Verbraucherschutzrecht und einschlägige Steuergesetze;
erforderliche Mindestkenntnisse des Versicherungsmarkts und des Marktes für Sparprodukte;
erforderliche Mindestkenntnisse der Bearbeitung von Beschwerden;
erforderlichen Mindestkenntnisse der Einschätzung der Bedürfnisse des Kunden;
Umgang mit Interessenkonflikten;
erforderliche Mindestkenntnisse der ethischen Standards im Geschäftsleben; und
erforderliche Mindestfinanzkompetenz.
Lebensversicherungszweige gemäß Anhang II der Richtlinie 2009/138/EG
Erforderliche Mindestkenntnisse der Policen, einschließlich Vertragsbedingungen, garantierter Leistungen und gegebenenfalls Nebenrisiken;
erforderliche Mindestkenntnisse der Organisation und der Leistungen, die durch das Rentensystem des betreffenden Mitgliedstaats garantiert sind;
Kenntnisse des anwendbaren Versicherungsvertragsrechts, Verbraucherschutzrechts, Datenschutzrechts, der Gesetze zur Bekämpfung der Geldwäsche und gegebenenfalls der einschlägigen Steuergesetze und der einschlägigen Sozial- und Arbeitsgesetze;
erforderliche Mindestkenntnisse des Versicherungsmarkts und anderer relevanter Märkte für Finanzdienstleistungen;
erforderliche Mindestkenntnisse der Bearbeitung von Beschwerden;
erforderliche Mindestkenntnisse der Einschätzung der Bedürfnisse der Verbraucher;
Umgang mit Interessenkonflikten;
erforderliche Mindestkenntnisse der ethischen Standards im Geschäftsleben; und
erforderliche Mindestfinanzkompetenz.