Aktualisiert 07/09/2024
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Artikel 4 - Interbankenentgelte für Transaktionen mit Verbraucher-Kreditkarten

Artikel 4

Interbankenentgelte für Transaktionen mit Verbraucher-Kreditkarten

Das Interbankenentgelt, das Zahlungsdienstleister bei Kreditkartentransaktionen pro Zahlungsvorgang bieten oder verlangen dürfen, beträgt höchstens 0,3 % des Transaktionswerts. Für inländische Kreditkartentransaktionen können die Mitgliedstaaten eine unter diesem Wert liegende Obergrenze für das Interbankenentgelt pro Zahlungsvorgang festlegen.