Artikel 34
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Sie gilt ab dem 31. Dezember 2016.
Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.
Geschehen zu Straßburg am 26. November 2014.
Im Namen des Europäischen Parlaments
Der Präsident
M. SCHULZ
Im Namen des Rates
Der Präsident
S. GOZI