Aktualisiert 03/04/2025
In Kraft

Fassung vom: 17/01/2025
Änderungen
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Artikel 38e - Verordnung 600/2014 (MiFIR)

Artikel 38e

Informationsaustausch

Die ESMA und die zuständigen Behörden übermitteln einander unverzüglich die zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben gemäß dieser Verordnung erforderlichen Informationen.