Aktualisiert 22/10/2024
In Kraft

Fassung vom: 28/03/2024
Änderungen
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Artikel 34 - Verzeichnis von der Handelspflicht unterliegenden Derivaten

Artikel 34

Verzeichnis von der Handelspflicht unterliegenden Derivaten

Die ESMA veröffentlicht und aktualisiert auf ihrer Website ein Verzeichnis, in dem in erschöpfender und eindeutiger Weise die Derivate aufgelistet werden, die der Handelspflicht an den in Artikel 28 Absatz 1 genannten Handelsplätzen unterliegen, sowie die Handelsplätze, an denen sie zum Handel zugelassen sind bzw. gehandelt werden, und den Zeitpunkt, ab dem die Handelspflicht wirksam wird.