Aktualisiert 04/02/2025
In Kraft

Fassung vom: 09/01/2024
Änderungen
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Artikel 43 - Verordnung 537/2014 (Abschlussprüfer-Verordnung)

Artikel 43

Aufhebung des Beschlusses 2005/909/EG

Der Beschluss 2005/909EG wird aufgehoben.