Aktualisiert 05/02/2025
In Kraft

Ursprungsrechtsakt
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Artikel 8 - Richtlinie 2014/17/ЕU (MCD)

Artikel 8

Verpflichtung zur unentgeltlichen Bereitstellung von Informationen für die Verbraucher

Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass die Bereitstellung von Informationen für die Verbraucher gemäß den Anforderungen dieser Richtlinie für den Verbraucher unentgeltlich erfolgt.