Aktualisiert 05/02/2025
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Artikel 46 - Richtlinie 2014/17/ЕU (MCD)

Artikel 46

Änderung der Richtlinie 2008/48/EG

In Artikel 2 der Richtlinie 2008/48/EG wird folgender Absatz eingefügt:

„(2a)   Ungeachtet des Absatzes 2 Buchstabe c gilt diese Richtlinie für unbesicherte Kreditverträge, die zum Zwecke der Renovierung einer Wohnimmobilie abgeschlossen werden und bei denen der Gesamtkreditbetrag mehr als 75 000 EUR beträgt.“