Artikel 34
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am fünften Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.
Geschehen zu Luxemburg am 15. Oktober 2013.
Im Namen des Rates
Der Präsident
R. ŠADŽIUS