Aktualisiert 05/02/2025
In Kraft

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Artikel 34 - Verordnung 1024/2013 (SSM-Verordnung)

Artikel 34

Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am fünften Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Geschehen zu Luxemburg am 15. Oktober 2013.

Im Namen des Rates

Der Präsident

R. ŠADŽIUS