Aktualisiert 05/02/2025
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Ursprungsrechtsakt
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Artikel 28 - Verordnung 1024/2013 (SSM-Verordnung)

Artikel 28

Ressourcen

Die EZB ist dafür verantwortlich, die für die Wahrnehmung der ihr durch diese Verordnung übertragenen Aufgaben erforderlichen finanziellen Mittel sowie das dafür erforderliche Personal einzusetzen.