Aktualisiert 22/10/2024
In Kraft

Fassung vom: 03/11/2013
Änderungen
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Artikel 34 - Inkrafttreten

Artikel 34

Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am fünften Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.