Aktualisiert 05/02/2025
In Kraft

Fassung vom: 09/01/2024
Änderungen
Es gibt aktuell keinen Level 2 Rechtsakt, der auf Artikel 28 beruht oder ihn konkretisiert.
Suche im Rechtsakt

Artikel 28 - Verordnung 345/2013 (EuVECA-Verordnung)

Artikel 28

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Sie gilt ab dem 22. Juli 2013, mit Ausnahme von Artikel 9 Absatz 5, der ab dem 15. Mai 2013 gilt.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.