Aktualisiert 04/02/2025
In Kraft

Ursprungsrechtsakt
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Artikel 21 - Richtlinie 2013/34/EU (Bilanzrichtlinie)

Artikel 21

Anwendungsbereich für die konsolidierten Abschlüsse und Berichte

Ein Mutterunternehmen und alle seine Tochterunternehmen sind zu konsolidierende Unternehmen im Sinne dieses Kapitels, wenn das Mutterunternehmen ein Unternehmen ist, auf das die Koordinierungsmaßnahmen dieser Richtlinie kraft Artikel 1 Absatz 1 Anwendung finden.