Artikel 29
Befugnisse der ESMA in Ausnahmesituationen im Zusammenhang mit öffentlichen Schuldtiteln
Im Falle einer Ausnahmesituation im Zusammenhang mit öffentlichen Schuldtiteln oder Credit Default Swaps auf öffentliche Schuldtitel finden Artikel 18 und 38 der Verordnung (EU) Nr. 1095/2010 Anwendung.