Aktualisiert 05/02/2025
In Kraft

Fassung vom: 17/01/2025
Änderungen (1)
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Artikel 41 - Verordnung 1060/2009 (CRAR)

Artikel 41

Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Sie gilt ab dem Datum ihres Inkrafttretens. Abweichend davon

— 
gilt Artikel 4 Absatz 1 ab dem 7. Dezember 2010 und
— 
gelten Artikel 4 Absatz 3 Buchstaben f, g und h ab dem 7. Juni 2011.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.