Artikel 41
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Sie gilt ab dem Datum ihres Inkrafttretens. Abweichend davon
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gilt Artikel 4 Absatz 1 ab dem 7. Dezember 2010 und
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gelten Artikel 4 Absatz 3 Buchstaben f, g und h ab dem 7. Juni 2011.
Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.