Aktualisiert 05/02/2025
In Kraft

Fassung vom: 17/01/2025
Änderungen (2)
Es gibt aktuell keinen Level 2 Rechtsakt, der auf Artikel 35 beruht oder ihn konkretisiert.
Suche im Rechtsakt

Artikel 35 - Verordnung 1060/2009 (CRAR)

Artikel 35

Offenlegung von Informationen aus Drittländern

Die ESMA darf die von den Aufsichtsbehörden eines Drittlandes erhaltenen Informationen nur dann weitergeben, wenn die ESMA oder eine zuständige Behörde die ausdrückliche Zustimmung der Aufsichtsbehörde, die die Informationen übermittelt hat, erhalten haben, und die Informationen gegebenenfalls nur für die Zwecke, für die diese Aufsichtsbehörde ihre Zustimmung gegeben hat, bekannt geben, oder dann, wenn die Bekanntgabe für ein gerichtliches Verfahren erforderlich ist.