Aktualisiert 05/02/2025
In Kraft

Ursprungsrechtsakt
Änderungen
Es gibt aktuell keinen Level 2 Rechtsakt, der auf Artikel 10 beruht oder ihn konkretisiert.
Suche im Rechtsakt

Artikel 10 - Richtlinie 2009/110/EG (E-Geld-Richtlinie)

Artikel 10

Verbot der Ausgabe von E-Geld

Unbeschadet von Artikel 18 untersagen die Mitgliedstaaten natürlichen oder juristischen Personen, die keine E-Geld-Emittenten sind, die Ausgabe von E-Geld.