Aktualisiert 05/02/2025
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Ursprungsrechtsakt
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Artikel 1 - Richtlinie 2008/48/EG (CCD I)

Artikel 1

Gegenstand

Ziel dieser Richtlinie ist die Harmonisierung bestimmter Aspekte der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über Verbraucherkreditverträge.