Artikel 18
Richtlinie 97/7/EG
Die Richtlinie 97/7/EG wird wie folgt geändert:
1. Artikel 3 Absatz 1 erster Gedankenstrich erhält folgende Fassung: "- Finanzdienstleistungen betreffen, die unter die Richtlinie 2002/65/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. September 2002 über den Fernabsatz von Finanzdienstleistungen an Verbraucher und zur Änderung der Richtlinie 90/619/EWG des Rates und der Richtlinien 97/7/EG und 98/27/EG(13) fallen;"
2. Anhang II wird gestrichen.