Aktualisiert 04/02/2025
In Kraft

Ursprungsrechtsakt
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Artikel 112 - Richtlinie 2001/34/EG (Börsenzulassungsrichtlinie)

Artikel 112

Diese Richtlinie tritt am 20. Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften in Kraft.