Aktualisiert 04/02/2025
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Ursprungsrechtsakt
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Artikel 12 - Richtlinie 98/26/EG (SFD)

Artikel 12

Spätestens drei Jahre nach dem in Artikel 11 Absatz 1 genannten Zeitpunkt unterbreitet die Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat einen Bericht über die Anwendung der Richtlinie sowie gegebenenfalls Vorschläge zu ihrer Änderung.